15.07.2009
EnEV 2009 – Änderungen
im Vergleich zur EnEV 2007.
Als
Fachleute sollten Sie die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) schnellstmöglich kennenlernen, sich mit den neuen
Berechnungsmethoden vertraut machen und sich einen Wissensvorsprung
sichern.
Welche Fassung der EnEV gilt für Bauvorhaben? Ist es die
aktuelle EnEV 2007 oder bereits die neue, verschärfte EnEV
2009? Was ändert
sich durch die novelliert EnEV 2009 für Neubau und die
Änderungen, Anbauten und Umbauten im Baubestand?
Welche neuen Berechnungs- und Überprüfungs-Methoden greifen
ab Herbst für die Energieausweise? In unserem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese und
weitere Fragen.
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EnEV 2009 - wichtige Änderungen
im Überblick
14.07.2009
Checkliste: EnEV 2009 oder EnEV 2007?
Wenn Sie für Bauherrn Neubauten
planen, müssen Sie
die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch
im Bestand müssen Sie bei Anbauten, Umbauten, bei Ausbau oder
Modernisierung ggf. die EnEV berücksichtigen. Ab 1. Oktober tritt
die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Die aktuelle EnEV 2007
gilt noch bis Ende September 2009. Welche EnEV-Fassung für das
jeweilige Bauvorhaben gilt zeigt Ihnen unserer neue Checkliste
Schritt für Schritt.
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Checkliste: Gilt die EnEV 2007 oder EnEV 2009?
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Tabelle mit Übersicht:
Welche EnEV-Fassung gilt?
25.06.2009
EnEV 2007 oder EnEV 2009?
Welche
Anforderungen gelten für Bauvorhaben?
Zu dieser aktuellen
und sehr häufigen Frage
unserer Leser finden Sie in EnEV-online nun eine Übersicht. Obwohl
die verschärfte Energieeinspar-Verordnung erst ab 1. Oktober 2009 in
Kraft tritt, erfüllen viele Auftraggeber bereits im Vorfeld die
verschärften Anforderungen, weil sie Fördergelder beantragen wollen
oder weil sie die künftigen Käufern, Mietern und Nutzern den neuen
Standard bieten wollen.
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EnEV 2009 oder EnEV 2007?
Was gilt für Bauvorhaben?
26.03.2009
EnEV 2009 als verlinkter
Volltext mit allen Änderungen der Novelle.
Letzte
Woche hat die Bundesregierung am
18. März
2009
die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Damit Sie sich mit
der künftigen EnEV 2009 beschäftigen können, haben wir für Sie in
EnEV-online die ganzen Änderungen der beschlossenen EnEV-Novelle als
verlinkten Volltext veröffentlicht. Die Änderungen erkennen Sie an
der roten Schriftfarbe.
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EnEV 2009: Volltext in Html-Format und verlinkt
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BMVBS: Ab Herbst gilt die EnEV-Novelle 2009
18.03.2009
Die Bundesregierung
hat am 18. März 2009 die Novelle
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen.
Das
Bundesbauministerium (BMVBS) zitiert zu diesem Anlass in der Presseinformation
aus der Präsentation des Bundesbauministers Wolfgang Tiefensee zum Beschluss der
EnEV-Novelle 2009:
"Damit ist ein
weiterer Schritt zur Umsetzung unserer
Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik
wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent
gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen
zusätzlichen Schub für das
energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang
Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die
wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch
wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen,
sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."
Mit der Novellierung
der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und
Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen
an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von
Altbauten. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu
geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten.
Dann gilt: bis Ende
2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber
ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise
außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der
Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen
bestätigt werden.
Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt. Die Einhaltung der
gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch
Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.
Quelle: Presseinformation des BMVBS vom 18.03.2009
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EnEV 2009: Info zur Forschreibung
und Dokumente
Welche Änderungen bringt
die neue
Energieeinsparverordnung - EnEV 2009?
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird
zum Herbst in Kraft treten. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung
werden damit Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) um
durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Das wird
erreicht durch:
Neubau: Wohngebäude oder Nichtwohngebäude
-
Die Obergrenze
für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf von Neubauten wird
durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt.
-
Die Wärmedämmung
der Gebäudehülle von Neubauten muss um durchschnittlich 15 Prozent mehr
leisten.
Bestand: Modernisierung von
Altbauten
Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei
Alternativen:
-
Bei größeren
baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster)
werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent
verstärkt.
-
Nach Sanierung
muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent weniger
sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher.
Bestand: Nachrüstpflichten
in Altbauten
-
Dämmung des
Daches, oder:
-
Wärmedämmung
oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Qualität der
Wärmedämmung (statt bisher 0,30 Watt/(m²K) künftig mindestens 0,24
Watt/(m²K))
-
Wärmedämmung
oberster begehbarer Geschossdecken (Pflicht bis spätestens Ende 2011).
-
Für Klimaanlagen
wird eine generelle Pflicht zum Nachrüsten von automatischen Einrichtungen
der Befeuchtung und Entfeuchtung vorgesehen
Heizungserneuerung: Außerbetriebnahme
von Nachtstromspeicherheizungen
Stufenweise ab 1.1.2020 einsetzende Pflicht zur Außerbetriebnahme von
elektrischen Speicherheizungen (keine Fußbodenheizungen) mit einem Alter von
mindestens 30 Jahren in größeren, ausschließlich mit solchen Heizungen beheizten
Gebäuden (Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mit
mehr als 500 qm Nutzfläche).
Die Pflicht entfällt,
wenn
-
das Gebäude das
Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt,
-
öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen (z. B. Festsetzungen im
Bebauungsplan)
oder
-
die
erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer
neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht
innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen
erwirtschaftet werden können.
EnEV-Praxis:
Regelungen zur
Verbesserung des Vollzugs der Verordnung
-
Einführung von
Unternehmererklärungen (Bestätigung des Unternehmers gegenüber dem
Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen
Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde);
-
Pflicht zur
Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde; die
Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit;
-
Beauftragung der
Bezirksschornsteinfegermeister mit der Durchführung von Sichtprüfungen an
heizungstechnischen Anlagen (z. B. Prüfung, ob alter Heizkessel pflichtgemäß
ausgetauscht wurde);
-
Einführung von
Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob
fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und
Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher
Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen.
Quelle:
BMVBS
- Kurzinfo zur EnEV 2009
(pdf, 2 Seiten)
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EnEV 2009: Info zur Forschreibung
und Dokumente
Weitere Informationen:
20.11.2008
EnEV 2009: Bundesrat kritisiert
den Entwurf:
Am 6. März 2009 trafen sich die Mitglieder des Bundesrates zu ihrer 856. Sitzung
im Plenarsaal. Als 64. Tagungspunkt diskutierten sie über die Novellierung der
Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Mitglieder des Bundesrats-Ausschusses für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung hatten im Vorfeld eine ganze Reihe von
Empfehlungen dazu ausgearbeitet.
Lesen Sie nun den Beschluss des Bundesrates. Lesen Sie den Beschluss, den sie dazu gefasst
haben.
|Bundesrats-Plenum
diskutiert Entwurf EnEV 2009
17.12.2008
Energieausweis und EnEV:
Rechtliche Aspekte der Auslegungen und
Informationen zur EnEV 2007 und
Ausblick auf die verschärfte EnEV 2009 -
Experten-Interview:
Ministerialrat Dr. Jürgen Stock, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bonn, im Gespräch mit
der Redaktion EnEV-online.
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Experten-Interview zur
EnEV 2007 und EnEV 2009
20.11.2008
Neues Energiesparen 2009? Was kommt 2009 auf uns zu?
Der Fachausschuss im Bundestag lud diese Tage zur öffentlichen Anhörung
zum Energieeinspargesetz (EnEG 2009) ein. Es schafft die Voraussetzungen für die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009). Ab 1.
Januar 2009 gilt das neue Wärmegesetz bundesweit.
|Verschaffen Sie sich den Überblick mit der Kurzinfo
|Broschüre und Praxishilfen als Download + bestellen
20.11.2008
EnEV und Wärmegesetz:
Gilt das Wärmegesetz auch
bei umfangreichen Modernisierungen im
Bestand?
Gilt das Wärmegesetz 2009
auch im Bestand wenn die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) den Neubau-Standard
fordert?
|Lesen Sie die Antwort: Wärmegesetz im Baubestand?
|Senden Sie uns Ihre Fragen zum
Wärmegesetz!
05.11.2008
Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009:
Was wird wie finanziell
gefördert? - Das Wärmegesetz kündigt im § 13 (Fördermittel) an,
dass der Bund die Nutzung Erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt mit
jährlich 500 Millionen Euro fördern wird in den Jahr 2009 bis 2012.
|Lesen Sie die Kurzinfo zu den
Förderrichtlinien
|Lesen
Sie die ersten Antworten auf häufige Fragen
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Sie uns Ihre Fragen zum Wärmegesetz 2011 |