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. EnEV 2009: Bundeskabinett beschließt Novelle der Energieeinsparverordnung

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Bundesminister Wolfgang Tiefensee


Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Bundesbauminister Tiefensee:
   30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden

EnEV 2009 als Volltext in Html-Format verlinkt

Bild: Wolfgang Tiefensee - Bundesminister für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. Foto: ©
REGIERUNGOnline/Faßbender


> 15.07.2009
> EnEV 2009 – Änderungen im Vergleich zur EnEV 2007.
Als Fachleute sollten Sie die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schnellstmöglich kennenlernen, sich mit den neuen Berechnungsmethoden vertraut machen und sich einen Wissensvorsprung sichern. Welche Fassung der EnEV gilt für Bauvorhaben? Ist es die aktuelle EnEV 2007 oder bereits die neue, verschärfte EnEV 2009? Was ändert sich durch die novelliert EnEV 2009 für Neubau und die Änderungen, Anbauten und Umbauten im Baubestand? Welche neuen Berechnungs- und Überprüfungs-Methoden greifen ab Herbst für die Energieausweise? In unserem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
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EnEV 2009 - wichtige Änderungen im Überblick

> 14.07.2009
> Checkliste: EnEV 2009 oder EnEV 2007?
Wenn Sie für Bauherrn Neubauten planen, müssen Sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Auch im Bestand müssen Sie bei Anbauten, Umbauten, bei Ausbau oder Modernisierung ggf. die EnEV berücksichtigen. Ab 1. Oktober tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Die aktuelle EnEV 2007 gilt noch bis Ende September 2009. Welche EnEV-Fassung für das jeweilige Bauvorhaben gilt zeigt Ihnen unserer neue Checkliste Schritt für Schritt.
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Checkliste: Gilt die EnEV 2007 oder EnEV 2009?
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Tabelle mit Übersicht: Welche EnEV-Fassung gilt?

>  25.06.2009
> 
EnEV 2007 oder EnEV 2009? Welche Anforderungen gelten für Bauvorhaben? Zu dieser aktuellen und sehr häufigen Frage unserer Leser finden Sie in EnEV-online nun eine Übersicht. Obwohl die verschärfte Energieeinspar-Verordnung erst ab 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, erfüllen viele Auftraggeber bereits im Vorfeld die verschärften Anforderungen, weil sie Fördergelder beantragen wollen oder weil sie die künftigen Käufern, Mietern und Nutzern den neuen Standard bieten wollen.
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EnEV 2009 oder EnEV 2007? Was gilt für Bauvorhaben?

- 26.03.2009
>  EnEV 2009 als verlinkter Volltext mit allen Änderungen der Novelle. Letzte Woche hat die Bundesregierung am 18. März 2009 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Damit Sie sich mit der künftigen EnEV 2009 beschäftigen können, haben wir für Sie in EnEV-online die ganzen Änderungen der beschlossenen EnEV-Novelle als verlinkten Volltext veröffentlicht. Die Änderungen erkennen Sie an der roten Schriftfarbe.
| EnEV 2009: Volltext in Html-Format und verlinkt
| BMVBS: Ab Herbst gilt die EnEV-Novelle 2009

- 18.03.2009
- Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novelle
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen.

Das Bundesbauministerium (BMVBS) zitiert zu diesem Anlass in der Presseinformation aus der Präsentation des Bundesbauministers Wolfgang Tiefensee zum Beschluss der EnEV-Novelle 2009:

"Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer
Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das
energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. "Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten.

Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.
Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.

Quelle: Presseinformation des BMVBS vom 18.03.2009
| EnEV 2009: Info zur Forschreibung und Dokumente


- Welche Änderungen bringt die neue
- Energieeinsparverordnung - EnEV 2009?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird zum Herbst in Kraft treten. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung werden damit Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Das wird erreicht durch:

Neubau: Wohngebäude oder Nichtwohngebäude

  • Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf von Neubauten wird durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt.

  • Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss um durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.

Bestand: Modernisierung von Altbauten
Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen:

  • Bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30 Prozent verstärkt.

  • Nach Sanierung muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent weniger sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher.

Bestand: Nachrüstpflichten in Altbauten

  • Dämmung des Daches, oder:

    • Wärmedämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken: Verschärfung der Qualität der Wärmedämmung (statt bisher 0,30 Watt/(m²K) künftig mindestens 0,24 Watt/(m²K))

    • Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken (Pflicht bis spätestens Ende 2011).

  • Für Klimaanlagen wird eine generelle Pflicht zum Nachrüsten von automatischen Einrichtungen der Befeuchtung und Entfeuchtung vorgesehen

Heizungserneuerung: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
Stufenweise ab 1.1.2020 einsetzende Pflicht zur Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizungen (keine Fußbodenheizungen) mit einem Alter von mindestens 30 Jahren in größeren, ausschließlich mit solchen Heizungen beheizten Gebäuden (Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mit mehr als 500 qm Nutzfläche).

Die Pflicht entfällt, wenn

  • das Gebäude das Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt,

  • öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen (z. B. Festsetzungen im Bebauungsplan)
    oder

  • die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

EnEV-Praxis: Regelungen zur Verbesserung des Vollzugs der Verordnung

  • Einführung von Unternehmererklärungen (Bestätigung des Unternehmers gegenüber dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde);

  • Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde; die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit;

  • Beauftragung der Bezirksschornsteinfegermeister mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen (z. B. Prüfung, ob alter Heizkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurde);

  • Einführung von Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen.

Quelle: BMVBS - Kurzinfo zur EnEV 2009 (pdf, 2 Seiten)
| EnEV 2009: Info zur Forschreibung und Dokumente

Weitere Informationen:

>  20.11.2008
>  EnEV 2009: Bundesrat kritisiert den Entwurf: Am 6. März 2009 trafen sich die Mitglieder des Bundesrates zu ihrer 856. Sitzung im Plenarsaal. Als 64. Tagungspunkt diskutierten sie über die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Mitglieder des Bundesrats-Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung hatten im Vorfeld eine ganze Reihe von Empfehlungen dazu ausgearbeitet. Lesen Sie nun den Beschluss des Bundesrates. Lesen Sie den Beschluss, den sie dazu gefasst haben.
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Bundesrats-Plenum diskutiert Entwurf EnEV 2009

- 17.12.2008
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Energieausweis und EnEV: Rechtliche Aspekte der Auslegungen und Informationen zur EnEV 2007 und Ausblick auf die verschärfte EnEV 2009 - Experten-Interview: Ministerialrat Dr. Jürgen Stock, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bonn, im Gespräch mit der Redaktion EnEV-online.
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Experten-Interview zur EnEV 2007 und EnEV 2009

>  20.11.2008
>  Neues Energiesparen 2009? Was kommt 2009 auf uns zu?
Der Fachausschuss im Bundestag lud diese Tage zur öffentlichen Anhörung zum Energieeinspargesetz (EnEG 2009) ein. Es schafft die Voraussetzungen für die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009). Ab 1. Januar 2009 gilt das neue Wärmegesetz bundesweit.
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Verschaffen Sie sich den Überblick mit der Kurzinfo
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>  20.11.2008
>  EnEV und Wärmegesetz:
Gilt das Wärmegesetz auch bei umfangreichen Modernisierungen im Bestand? Gilt das Wärmegesetz 2009 auch im Bestand wenn die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) den Neubau-Standard fordert?
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Lesen Sie die Antwort: Wärmegesetz im Baubestand?
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- 05.11.2008
>  Förderrichtlinien zum Wärmegesetz 2009:
Was wird wie finanziell gefördert? -
Das Wärmegesetz kündigt im § 13 (Fördermittel) an, dass der Bund die Nutzung Erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt mit jährlich 500 Millionen Euro fördern wird in den Jahr 2009 bis 2012.
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Lesen Sie die Kurzinfo zu den Förderrichtlinien
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... weitere Praxisinformationen ...

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart