30.01.2009
Förderrichtlinie zum Wärmegesetz 2009
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden
Jahr 400 Millionen Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich
zur Verfügung. Mit dem so genannten Marktanreizprogramm wird zum Beispiel der
Einsatz von Solarthermieanlagen oder Pelletheizungen gefördert. "Wir stellen
dafür mehr Geld zur Verfügung als je zu vor. Damit helfen wir Hausbesitzern,
sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu machen, schützen das Klima
und unterstützen gerade auch das lokale Handwerk", sagte Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel.
Gabriel zog zugleich eine positive Bilanz des
Martktanreizprogramms für das vergangene Jahr: "Wir haben mit Fördermitteln in
Höhe von 236 Millionen Euro insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien
zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir
für ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro gesorgt. Im laufenden Jahr
wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen." Das hohe
Förderniveau im vergangenen Jahr war möglich, weil 70 Millionen Euro aus der
nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in das
Marktanreizprogramm geflossen sind. Erfreulich ist auch die hohe Nachfrage bei
Investitionen in große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze: Bei der KfW wurden
seit Programmstart im September 2008 über 900 Kreditanträge mit einem
Darlehensvolumen von mehr als 170 Millionen Euro gestellt.
Die Produktion von Wärme gilt als der "schlafende Riese" bei den erneuerbaren
Energien. Seit dem 1. Januar gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, mit
dessen Hilfe der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7
Prozent bis 2020 auf 14 Prozent ausgebaut werden soll. Dass eine solche
Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden
Fördersätze für alle Technologien unverändert fort, um weitere Kontinuität in
den Markt zu bringen. Die Mittel für den Einsatz erneuerbare Wärme in Altbauten
werden massiv aufgestockt. Lediglich für künftige Neubauten wird die Förderhöhe
im Vergleich zum Altbau gesenkt. Neubauten müssen nach dem
Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1.1.2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz
erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb werden für Neubauten die bestehenden
Basisfördersätze um 25 Prozent reduziert. Die Bonusförderung kann auch im Neubau
in voller Höhe erfolgen. Die KfW-Förderung für großen Biomasseanlagen,
Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen
und Wärmespeicher ändert sich gegenüber 2008 nicht.
Anträge für das Marktanreizprogramm können beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden. Bei großen Anlagen im Rahmen des
KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (www.kfw.de) sind die Anträge über die
Hausbanken zu stellen.
Weitere Informationen zum
Thema:
07.01.2009
Wärme aus erneuerbaren Energien
- Aktuelle Förderung im Rahmen des
Marktanreizprogramms und Ausblick auf die aktualisierte Förderrichtlinie
als Verwaltungsvorschrift zum neuen Wärmegesetz 2009 - Interview mit Gerhard Schallenberg, Referatsleiter für
die Förderung von erneuerbaren Energien im Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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Wärme aus erneuerbaren Energien
07.01.2009
Fragen und Antworten zum Wärmegesetz 2011
07.01.2009
Wärmegesetz 2009: Kostenfreie Broschüre
07.01.2009
Wärmegesetz 2009: Volltext, Html-Format, verlinkt |