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14.01.2008 - Wulf Bittner, Leiter des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung
im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in
Eschborn antwortet auf unsere Fragen.
Autorin: Melita Tuschinski,
www.EnEV-online.de |
|BAFA-anerkannte
Energieberater (Gesamter Artikel, pdf, 4 Seiten)
Weiterer Artikel:
|Energieberater
stellt Energieausweis aus
Probleme + Praxis: Die Energieberatung im
Wohnbestand eröffnet sehr gute Auftrags-Chancen für fachkundige Architekten,
Ingenieure, Fachplaner und Energieberater des Handwerks (Hwk). Im Rahmen des
BAFA-Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ können antragsberechtigte Energieberater
auch Zuschüsse vom Staat erhalten: 175 Euro für die Energieberatung eines Ein-
oder Zweifamilienhauses sowie 250 Euro für Häusern mit mindestens drei
Wohnungen.
Den Wohnhausbesitzern kommt die Förderung indirekt zugute, da sie für die
Beratung entsprechend weniger bezahlen müssen. Als potenzielle Auftraggeber
können sie die antragsberechtigten Energieberater auf den Internet-Seiten des
BAFA finden. Die BAFA-Liste führt die Energieberater geordnet nach den
Postleitzahlen ihres Firmensitzes auf. Allerdings finden Besitzer von älteren
Wohngebäuden zunehmend ihre Energieberater auch im Internet über Suchmaschinen,
Homepages und spezielle Datenbanken.
Wie können BAFA-anerkannte Energieberater ihre Antragsberechtigung auf
Visitenkarten, Geschäftspapieren sowie auf ihrer Homepage und in Datenbanken am
besten kenntlich machen? Wie könnte der Hinweis lauten, damit keine
Missverständnisse entstehen?
Geförderte Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn fördert die
Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten
Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem
01.01.1989 erteilt wurde. Förderzuschüsse können nur diejenigen Energieberater
erhalten, die vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt wurden.
Die BAFA-Förderung ist bekannt als „Vor-Ort-Beratung“. Wie lautet das
Programm?
Bittner: Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie trägt die Überschrift "Förderung der Beratung zur sparsamen und
rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung –".
Vor-Ort-Beratung hat sich daher als Kurzbezeichnung zwar eingebürgert, aber
natürlich werden Vor-Ort-Beratungen auch ohne Förderung vorgenommen. Daher ist
die Kurzform bisweilen durchaus missverständlich. Der aktuelle Informationsflyer
des Ministeriums verwendet beispielsweise den Titel "Energiesparberatung vor
Ort".
Wie wird ein Energieberater vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt?
Im Internet weist das BAFA in der Rubrik
„Energie“ in der Unterrubrik „Energiesparberatung“ mit Stand 12.12.2007 darauf
hin: „Alle am Vor-Ort-Programm interessierten Berater/Innen registrieren sich
bitte über das Internet.“
Bittner: Die Registrierung erfolgt seit der Reorganisation des gesamten
Verfahrens im September 2006 ausschließlich über das Internet.
Die Durchführung besteht aus zwei Stufen, die Einzelheiten kann man den online
verfügbaren Erläuterungen entnehmen.
Die Registrierung ist zunächst lediglich eine Absichtserklärung der
interessierten Energieberater, dass sie zukünftig an unserem Förderprogramm
teilnehmen wollen.
Wenn sich ein Energieberater registriert, der bereits früher von uns als
antragsberechtigt anerkannt wurde, wird er anschließend automatisch weiterhin
anerkannt. Bei neu hinzukommenden Energieberatern prüfen wir die
Antragsberechtigung im Rahmen eines konkreten Förderantrags.
Schritte
zum antragsberechtigten Energieberater
1.
Registrierung über Online-Formular:
Energieberater, die bereits früher vom BAFA als antragsberechtigt
anerkannt waren, werden nach der Registrierung automatisch in die
Liste der antragsberechtigten Energieberater aufgenommen.
Ein Energieberater, der bislang noch nicht vom BAFA als
antrags-berechtigt anerkannt wurde, signalisiert mit seiner
Registrierung, dass er am Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung
interessiert ist.
2.
Einreichen eines Förderantrags:
Erst nachdem der registrierte Energieberater einen ersten
Förderantrag für eine Vor-Ort-Energieberatung einreicht, überprüft
das BAFA ob er antragsberechtigt ist. |
Wie könnte ein antragsberechtigter
Energieberater auf seiner Visitenkarte, seinen Geschäftspapieren und im Internet
auf die Anerkennung durch das BAFA hinweisen?
Bittner: Die folgenden drei
Bezeichnungen halte ich für akzeptabel, obwohl der Sachverhalt dabei nicht
wirklich korrekt abgebildet wird, denn es geht ja allein um die Frage der
Antragsberechtigung.
Mögliche
Hinweise auf die Antragsberechtigung:
o
BAFA-anerkannter Energieberater (oder Energiesparberater)
o BAFA-anerkannter Vor-Ort-Berater (oder Vor-Ort-Energieberater)
o BAFA-registrierter Energieberater (Vor-Ort-Energiesparberater) |
Antragsberechtigte Energieberater sind
Zuschussempfänger. Sie erhalten eine fallbezogene Förderung des Bundes und
wurden im Vorfeld dahingehend überprüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen.
Dabei kontrollieren wir bei BAFA beispielsweise auch, ob bestimmte fachliche
Grundvoraussetzungen zumindest auf dem Papier bestehen.
Wichtig ist insbesondere, dass mit der Bezeichnung nicht der Eindruck erweckt
wird, der Energieberater oder die Energieberaterin wäre im Auftrag des BAFA
tätig oder hätte ein offizielles Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Zu
beanstanden wäre daher beispielsweise eine Eigenwerbung als „BAFA-zertifizierter
Energieberater“. Die Wortwahl "BAFA-Berater" ist grenzwertig, da sie gerade bei
Laien häufiger zu der irrtümlichen Schlussfolgerung führt, dass die Person für
uns oder in unserem Auftrag tätig ist. Gerade die letzte Formulierung findet
sich häufig, aber natürlich verstehe ich, dass die Wortwahl auch möglichst kurz
und prägnant sein muss. Wir akzeptieren daher diese Form.
Wichtig:
keine falschen Eindrücke zu erwecken!
Das BAFA
verteilt an die anerkannten Energieberater
kein Gütesiegel und führt auch keine Zertifizierung durch.
Das BAFA übernimmt gegenüber dem Beratungsempfänger
auch keine Garantie hinsichtlich der Beratungsqualität. |
Herr Bittner, vielen Dank für Ihre Antworten!
|BAFA-anerkannte
Energieberater (Gesamter Artikel, pdf, 4 Seiten)
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ausstellungsberechtigte Energieberater
Weitere Informationen zur BAFA-Förderung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA - Referat 411
Frankfurter Straße 29-35, D-65760 Eschborn
Telefon: 0 61 96 / 9 08 - 0, Fax: 0 61 96 / 9 08 - 800
Internet: www.bafa.de --> Energie --> Energiesparberatung
Wichtige Hinweise: Sämtliche Verwertungsrechte dieser Publikation liegen beim
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita
Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart. Sie dürfen diese
Publikation weder an Dritte weitergeben, noch gewerblich nutzen. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass die Antworten den Wissensstand des angegebenen
Datums widerspiegeln. Sämtliche Antworten, bzw. Informationen wurden nach bestem
Wissen erteilt. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der erteilten
Informationen übernehmen wir jedoch keine Haftung. Ebenso wenig können wir für
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Kontakt zur Autorin:
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
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