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Silke Stahl, BMU, Berlin


05.02.2009

Fördergeld für erneuerbare Wärme

Was ändert sich durch das Wärmegesetz 2009 für das BAFA-Marktanreizprogramm (MAP) und für das KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Premium“?

Silke Stahl, Expertin für das MAP im Bundesumweltministerium (BMU), Berlin, im Gespräch mit der EnEV-online Redaktion.


Bild: Silke Stahl, Expertin im Bundesumweltministerium
(BMU), Berlin.
© Foto: Stahl
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin in Stuttgart, Herausgeberin des Fachportals www.EnEV-online.de


- 05.02.2009
-
Neue Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP)
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue, bundesweite Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - kurz: Wärmegesetz 2009. Eine der Hauptsäulen des Wärmegesetzes ist die finanzielle Förderung. Diese führen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms - kurz: MAP durch sowie die KfW-Förderbank im Rahmen des Programms "Erneuerbare Energien". Die aktualisierten Richtlinien zum Marktanreizprogramm sollen dem Wärmegesetz als Verwaltungsvorschrift dienen. Was ändert sich durch das Wärmegesetz an der Förderung der erneuerbaren Wärme?

- Die Fragen im Überblick:

 1. Welches ist Ihr Kompetenzbereich im BMU?
 
2. Bitte stellen Sie die Förderprogramme kurz vor.
 
3. Nach welchen Kriterien fördert der Bund?
 
4. Wie unterscheiden sich die Förderprogramme?
 
5. Was war neu in den beiden Förderungen 2008?
 
6. War die neue Boni-Förderung 2008 erfolgreich?
 
7. Was war neu in der KfW-Förderung 2008?
 
8. Wann reichen Interessierte die Anträge ein?
 9. Sie sollten sich bereits vorab informieren.
10. Keiner hat rechtlichen Anspruch auf Fördergeld.
11. Kommen wir zum Jahr 2009 ...
12. ... und zum neuen Wärmegesetz 2009.
13. Welche Förderung erhalten die Verpflichteten?
14. Wie lauten die neuen Förderrichtlinien 2009?
15. Welche Alternativen waren im Gespräch?
16. Wie fördert das BMU parallel zum Wärmegesetz?
17. Bitte erklären Sie die Förderung am Beispiel.
18. ... für den Umwälzpumpen-Bonus,
19. ... und für den Effizienz-Bonus.
20. Ausnahmen: Solaranlagen für Prozesswärme.
21. Welche Solaranlagen fördert das BAFA?
22. Was sollten Antragsteller wissen?
23. Was und wie fördert die KfW-Förderbank?
24. Wie koch kann der Tilgungszuschuss sein?
25. Kann der KfW-Kredit jederzeit getilgt werden?
26. Was sollten Antragsteller berücksichtigen?
27. Bei BAFA gibt es häufig lange Wartezeiten.
28. Das BMU hat eine neue Kampagne gestartet.
29. Was sollten Fachleute wissen?
30. Wo kann man Förder-Beispiele finden?
31. Wann erscheint die aktualisierte Richtlinie?
32. Wie lautet Ihr optimistischer Ausblick?

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Kontakt für inhaltliche Fragen
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Kontakt zur Autorin
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Rechtliche Hinweise

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1. Frau Stahl, im Bundesumweltministerium sind Sie zuständig für die Förderprogramme zur Markteinführung der Technologien, die Erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung nutzen: Solarenergie, Biomasse und Geothermie.

Stahl: Die vollständige Bezeichnung des für die Markteinführung zuständigen Referates KI III 2, in dem ich tätig bin, lautet: Solarenergie, Biomasse, Geothermie, Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien. Wir gehören zu der Abteilung KI: Klimaschutz, Umwelt und Energie, Erneuerbare Energien, Internationale Zusammenarbeit. Ich bin zuständig für die gesamte Steuerung des Marktanreizprogramms, für die Förderrichtlinie, für die Mittelsteuerung und für die damit zusammenhängenden Aspekte.

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2. Unsere EnEV-online Leser sind Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater, die die Energieeinsparverordnung (EnEV) anwenden und auch ggf. die Energieausweise ausstellen. Aussteller von Energieausweis sind auch Sachverständige im Sinne des Wärmegesetzes und berechtigt die Nachweise für Ihre Förderprogramme auszustellen. Bitte stellen Sie zunächst Ihr Förderprogramm kurz vor.

Stahl: Das Marktanreizprogramm – kurz: MAP – ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, mit dem die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Für den Bereich Stromerzeugung haben wir ein anderes, sehr erfolgreiches Instrument – das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz: EEG. Im Bereich erneuerbare Wärme ist neben dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz das Marktanreizprogramm das große, zentrale Förderinstrument.

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3. Nach welchen Kriterien fördert der Bund die erneuerbare Wärme?

Stahl: Was und wie im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert wird regeln die entsprechenden „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.

Diese Richtlinien umfassen zwei Teile:

  1. Der Bereich der Investitionszuschüsse: Dieser wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

  2. Der KfW-Bereich umfasst zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Dieser wird von der KfW-Förderbank im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ durchgeführt.

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4. Es sind also zwei Förderprogramme, die unsere Leser ihren Auftraggebern empfehlen sollten. Was ist der wichtige Unterschied aus der Sicht der potentiellen Förderempfänger.

Stahl: Bei der BAFA-Förderung erhalten Förderempfänger Zuschüsse – d.h. Fördergelder, die sie nicht zurückzahlen müssen. Diese Förderung gewähren wir für Solarkollektoranlagen, Pelletöfen oder Pelletkessel sowie für Wärmepumpen. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms erhalten die Förderempfänger zinsgünstige Darlehen. Zusätzlich können sie auch Tilgungszuschüsse erhalten, die die Darlehensschuld mindern. Diese können bis zu 30 Prozent (%) der Nettoinvestitionskosten umfassen. Im Rahmen dieses KfW-Programms fördern wir große Investitionen und gewerbliche Investitionen wie Solarkollektoranlagen ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche oder Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung, aus erneuerbaren Energien gespeiste Nahwärmenetze, Tiefengeothermieanlagen, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität, Biogasleitungen und große Wärmespeicher. Neben privaten und gewerblichen Antragstellern können auch Kommunen und Stadtwerke gefördert werden.

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5. Im März letzten Jahres hat die Bundesregierung die Entwicklung des Marktanreizprogramms gerechtfertigt als Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion. Nun ist schon wieder fast ein Jahr vergangen. Was war 2008 neu und besonders erfolgreich und wo gab es Probleme mit dem Marktanreizprogramm?

Stahl: Wir haben im Jahr 2008 zahlreiche erfolgreiche Neuerungen eingeführt, beispielsweise das neue Bonus-System im Bereich der Investitionszuschüsse, die vom BAFA abgewickelt werden.

Dieses neue Fördersystem umfasst:

  1. Die Basisförderung führt die bisherige Struktur weiter. In diesem Rahmen fördern wir die Errichtung von Solarkollektoranlagen, von Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

  2. Die neue Bonusförderung fördert zusätzlich, wenn der Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllt, beispielsweise die Gebäudehülle besonders gut dämmt, oder besonders innovative, effiziente Technologien zur regenerativen Wärmeerzeugung einsetzt. Die Fördersumme kann sich ggf. sogar verdoppeln und dadurch besonders attraktiv werden. Mittlerweile beinhaltet fast jeder 2. Antrag eine Bonusförderung.

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6. Wie ist die Umstellung auf das neue BAFA-Fördersystem mit dem Effizienzbonus in der Praxis im Jahr 2008 verlaufen?

Stahl: Es war eine große Herausforderung insbesondere für das BAFA, das die Umstellung auf das neue System aber hervorragend gemeistert hat. Die Prüfung der Anträge ist wesentlich aufwändiger geworden. Mittlerweile wird diese Förderung sehr gut nachgefragt.. Wir freuen uns, dass dieses Fördersystem so gut angenommen wird und dass sich die Bauherren bei der Investitionsplanung überlegen, wie sie ihre Anlagen noch effizienter einsetzen können, um die Bonusförderung zu erreichen. Dieses ist ein großer Erfolg im Bereich der Investitionszuschüsse.

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7. Welche Neuerungen haben Sie 2008 im KfW-Förderprogamm eingeführt?

Stahl: Auch im KfW-Programm haben wir etliche neue Fördertatbestände eingeführt. Wir fördern nun auch große Wärmespeicher, Aufbereitungsanlagen für Biogas oder Biogasleitungen. Die Förderung für Tiefengeothermieanlagen haben wir deutlich attraktiver gestaltet. Für diesen Programmteil benötigten wir die Genehmigung der Europäischen Kommission. Im September 2008 war es dann soweit, dass wir diese Genehmigung erhalten haben. Seither haben wir für diesen Programmteil besonders viele Anträge erhalten. Das Interesse ist sehr groß und auch für uns ist dieses ein sehr schöner Erfolg.

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8. Für potentielle Antragsteller gibt es noch einen wichtigsten Unterschied zwischen den beiden Förderprogrammen und zwar der Zeitpunkt, wann der Antrag gestellt wird.

Stahl:  Ja, für die BAFA-Förderung werden die Anträge erst eingereicht nachdem die Anlage errichtet und betriebsbereit ist und die Rechnungen für die Investition vorliegen. Zu beachten ist aber, dass es bei der Innovationsförderung Ausnahmen gibt. Für die KfW-Förderung darf die Anlage zwar bereits geplant, jedoch mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Man darf also vor der Antragstellung noch keine Verträge für die Errichtung der geförderten Anlage abschließen. Anträge sind bei den Hausbanken zu stellen, mit Ausnahme von Kommunen.

Wer unser BAFA-Förderprogramm von früher kennt weiß, dass auch hier eine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich war. Wir haben 2008 beim BAFA auf das sogenannte „Einstufige Verfahren“ umgestellt. Das bedeutet, dass man den Förderantrag stellt, nachdem man die Investition realisiert und die Anlage betriebsbereit ist. Dieses ist eine große Vereinfachung für die Antragsteller, die sich nur einmal sich an das BAFA wenden müssen und auch für das BAFA als ausführende Behörde.

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9. Allerdings müssen sich potentielle Antragsteller sehr genau informieren, damit sie keine Überraschungen erleben, wenn die fertig installierte Solaranlage sich als nicht-förderfähig erweist.

Stahl: Ja, wer die Fördergelder beantragen möchte, sollte sich sehr genau erkundigen, welche technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen gestellt werden. Wenn sich nach Fertigstellung der Anlage herausstellen sollte, , dass die Anlage nicht den Förderkriterien entspricht, müsste die Förderung abgelehnt werden . Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich jeder Antragsteller sehr umfassend vorab informiert.

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10. Auch sollten sich potentielle Antragsteller darüber im Klaren sein, dass es letztendlich keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung gibt. Sie können sich nicht 100-prozentig auf diese Fördergelder verlassen.

Stahl: Ja, dieses ist der Fall bei jeder staatlichen Förderung. Allerdings hatten wir 2008 und haben jetzt im Jahr 2009 im Marktanreizprogramm eine sehr gute Ausstattung mit Fördermitteln, so dass Antragsteller nicht befürchten müssen, dass sie keine Förderungen erhalten. Tatsächlich besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

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11. Kommen wir zum Jahr 2009. Das neue Wärmegesetz verpflichtet nun Bauherren bei neuen Bauanträgen oder Bauanzeigen die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Wer seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, kann jedoch vom Staat - aus haushaltsrechtlichen Gründen - nicht gefördert werden. Wie ändert sich Ihre MAP-Förderung parallel zum Wärmegesetz 2009?

Stahl: Eine sehr wichtige Neuerung ist für das Jahr 2009, dass die Förderung im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gesetzlich verankert ist Im § 13 des Wärmegesetzes 2009 heißt es dazu: „Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert.“ Dieses schafft stabile Rahmenbedingungen und Kontinuität und Planbarkeit für die Investoren.

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12. Das Wärmegesetz kündigt auch neue Verwaltungs-Vorschriften zur Förderung an. Aus unseren Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium und dem BAFA haben wir erfahren, dass die aktualisierten MAP-Richtlinien dem Wärmegesetz als Verwaltungsvorschriften dienen.

Stahl: Die neuen, aktualisierten Richtlinien, die in Kürze in Kraft treten sollen, berücksichtigen, dass es seit diesem Jahr eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau gibt. Dies ist bei der Ausgestaltung der Förderung zu berücksichtigen. Deshalb wird es in Zukunft bei der Basisförderung unterschiedliche Fördersätze für Anlagen im Neubau und im Bestandsgebäuden geben. Die geringeren Zuschüsse im Neubau berücksichtigen das Eigeninteresse des Hausbesitzer an der Erfüllung der Nutzungspflicht und auch den geringeren bautechnischen Aufwand, im Neubau erneuerbare Energien zu nutzen.

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13. Welche Fördermöglichkeiten eröffnen sich nun für Bauherren oder Eigentümer, die ihrer Pflicht nach dem Wärmegesetz nachkommen?

Stahl: Nach dem Wärmegesetz werden auch Verpflichteten Möglichkeiten eröffnet, für die zur Erfüllung einer Nutzungspflicht errichteten Anlagen Fördergelder zu erhalten. In § 15 des Wärmegesetzes (Verhältnis zur Nutzungspflicht) ist grundsätzlich geregelt, dass Anlagen nicht gefördert werden, wenn sie nur die Pflichten nach dem Wärmegesetz erfüllen. Davon abweichend kann dennoch gefördert werden, wenn beispielsweise die Anforderungen des Wärmegesetzes übererfüllt werden. Die Einzelheiten regeln die Verwaltungsvorschriften, d.h. die aktualisierten Richtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP).

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14. Diese Verwaltungsvorschriften sollten laut Wärmegesetz von den beiden Bundesministerien für Umwelt und Finanzen verfasst werden. Wie sieht die Lösung des Förderproblems in den neuen Richtlinien aus?

Stahl: Die nach dem MAP förderbaren Anlagen erfüllen sehr hohe qualitative Standards, die die technischen Anforderungen des EEWärmeG übertreffen. Daraus leitet sich ab, dass Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen, auch wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht errichtet werden, gefördert werden können. Die Basisförderbeträge für im Neubau errichtete Anlagen mussten jedoch gegenüber der Förderung im Bestand um 25 % reduziert werden. Damit berücksichtigen wir, dass der Bauherr ein eigenes Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien hat. Diese maßvolle Reduzierung der Förderbeträge halten wir für vertretbar.

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15. Die neuen Richtlinien sollten Ende November letzten Jahres veröffentlicht werden. So war es ursprünglich geplant – wie uns das BMU im September mitteilte. Nun hat es erheblich länger gedauert. Warum hat sich die Aktualisierung dermaßen verzögert und welche weiteren Alternativen waren im Gespräch.

Stahl: Es hat etwas gedauert, weil sich die die Bundesministerien verständigen mussten, wie eine angemessene und praktikable Berücksichtigung der Nutzungspflicht aussehen kann. . Dies ist mit einer pauschalen Kürzung der Basisförderung um 25 % für Anlagen im Neubau gelungen. Wichtig war auch, eine unkomplizierte Regelung zu finden, die für Antragsteller und BAFA gleichermaßen einfach zu handhaben ist. Diskutiert wurden alle denkbaren Möglichkeiten, beispielsweise ob und in welcher Höhe eine pauschale Reduzierung sinnvoll oder ob bei allen Anlagen der Förderbetrag für die Mindestpflichterfüllung abzuziehen sei.

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16. Die neuen Förderrichtlinien sehen also vor, dass Verpflichtete nach dem Wärmegesetz 2009 im Rahmen des Markanreizprogramms nur mit drei Viertel der bisherigen Fördergelder rechnen können. Bundesumweltminister Gabriel hat vor der Presse betont, dass die Bonusförderung allerdings erfreulicherweise gleich bleibt.

Stahl: Ja, die Reduzierung der Fördergelder gilt nur für die Basisförderung im Rahmen des Marktanreizprogramms. Die Bonusförderung bleibt davon unberührt. Diese umfasst teilweise Festbeträge – diese bleiben weiterhin bestehen - oder Prozentsätze der Basisförderung – diese bleiben auch bestehen, beziehen sich jedoch auf die reduzierten Fördersätze.

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17. Bitte erklären Sie die Fördersummen anhand eines Beispiels. Wie sieht es aus mit der Förderung, wenn ein Antragsteller den Solarpumpenbonus beansprucht?

Stahl: Es gibt besonders effiziente Solarpumpen, die besonders wenig Strom verbrauchen oder ausschließlich aus Strom von einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt. Im Falle der effizienten Solarpumpe erhält der Antragsteller zusätzlich zur Basisförderung noch einen Festbetrag von 50 Euro für jede Solarpumpe. Unser Ziel ist es nicht nur den Einsatz von erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt zu fördern, sondern auch einen Anreiz für eine effizientere Nutzung zu setzen. Dafür haben wir verschiedene Boni eingeführt, neben dem Solarpumpenbonus den Bonus für effiziente Umwälzpumpen oder den Effizienzbonus. Die Kombination von erneuerbaren Energien fördern wir mit dem Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro. Der am meisten nachgefragte Bonus ist der sogenannte Kesseltauschbonus für den Austausch einer alten Heizung durch einen Brennwertkessel in Kombination mit einer neuen Solarkollektoranlage.

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18. Und wie sieht es aus, wenn ein Antragsteller den Umwälzpumpen-Förderbonus beansprucht?

Stahl: Der Antragsteller erhält 200 Euro Förderung pro Heizungsanlage, wenn die Umwälzpumpe die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt.

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19. Für unsere EnEV-online Leser ist der Effizienzbonus von besonderem Interesse. Hier geht es um die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die den EnEV-Standard übertreffen muss. Wenn ein Bauherr ein neues Wohnhaus plant mit 40 m² Solaranlagen für Heizung und Warmwasser auf dem Dach und auch den EnEV-Dämmstandard um 45 % unterschreitet - auf wie viel Fördergelder im Rahmen des MAP darf er hoffen?

Stahl:  Der Antragsteller erhält – wenn er alle Förderbedingungen erfüllt, im Neubau 75 % der entsprechenden Basisförderung, d.h. in diesem Fall drei Viertel von 105 Euro pro m² Kollektorfläche – das sind genau 78,75 Euro multipliziert mit den 40 m² Kollektorfläche – das sind insgesamt 3.150 Euro Basisförderung. Wenn der Antragsteller auch die Effizienzstufe 2 erfüllt, verdoppelt sich die Förderung und er erhält insgesamt 6.300 Euro.

Beispiel: Förderung durch das Marktanreizprogramm einer thermischen Solaranlage mit einer Kollektorfläche von 40 m² für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in einem Wohnhaus, das den Wärmeschutz-Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) um 45 Prozent (%) unterschreitet.

MAP 2009 Basisförderung Effizienzstufe 2 Insgesamt
Neubau
Bauantrag 2009
40 m² •
78,75 Euro / m²
= 3.150,00 Euro
3.150,00 Euro
• 2 =
6.300,00 Euro
6.300,00 Euro
Bestand – Baugeneh-
migung 1995
40 m² •
105,00 Euro / m²
= 4.200,00 Euro
4.200,00 Euro
• 2 =
8.400,00 Euro
8.400,00 Euro

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20. Es gibt noch eine Ausnahme von der Förder-Kürzung: Für Solaranlagen für Prozesswärme erhalten Antragsteller nach wie vor dieselbe Fördersumme, auch wenn sie nach dem Wärmegesetz verpflichtet sind erneuerbare Energien zu nutzen.

Stahl: Ja, Solaranlagen für Prozesswärme in Neubauten werden nach wie vor mit den gleichen Investitionszuschüssen wie im Bestand gefördert, weil die Prozesswärme gemäß EEWärmeG nicht zu dem Wärmeenergiebedarf zählt, der anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken ist und es sich daher bei Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme nicht um Anlagen handelt, die zur Erfüllung einer Nutzungspflicht erreichtet werden. Wir werden zu den neuen Fördersätzen auch auf unseren Internet-Seiten eine vollständige Tabelle veröffentlichen.

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21. Welche Solaranlagen fördern Sie im Rahmen des BAFA-Programms?

Stahl: Das BAFA fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms u. a. Solarkollektoranlagen mit höchstens 40 m² Kollektorfläche für die:
- Warmwasserbereitung,
- kombinierte Warmwasserbereitung
   und Heizungsunterstützung,
- Kälteerzeugung,
- Bereitstellung von Prozesswärme.
Diese Anlagen werden nach wie vor gefördert, mit der entsprechenden Kürzung für Neubauten . Solarkollektoranlagen, die Prozesswärme erzeugen und bereitstellen, sind nicht von der Kürzung betroffen.

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22. Unsere Leser interessiert sicherlich auch die Förderung von Anlagen, die Biomasse als erneuerbare Energiequelle nutzen. Was sollten Antragsteller wissen und berücksichtigen?

Stahl: Biomasse-Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt (kW) fördern wir im Rahmen des BAFA-Programms. Es sind insbesondere Pellet-Anlagen – Pelletöfen und Pelletkessel – sowie Anlagen die Holzhackschnitzel verfeuern oder Scheitholzvergaserkessel, die besonders hohe Emissions-Anforderungen erfüllen müssen. Aus der Sicht der Förderung gilt auch für diese Anlagen die Differenzierung wie für die geförderten Solaranlagen, d.h. Antragsteller erhalten drei Viertel der bisherigen Fördersätze, wenn sie nach dem Wärmegesetz 2009 verpflichtet sind. Wer eine Biomasse-Anlage größer als 100 kW einbaut, kann ggf. die Förderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Premium“ beantragen.

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23. Im KfW-Programm erhalten Antragsteller allerdings nach wie vor die ungekürzten, bisherigen Fördersätze. Bitte fassen Sie kurz zusammen, wie sich die KfW-Förderung gestaltet.

Stahl: Die KfW-Förderbank gewährt Antragstellern Kredite und Tilgungszuschüsse, wenn sie erneuerbaren Energien für den Wärmebereich einplanen und nutzen. Die tagesaktuellen Zinssätze können Antragsteller auf den Webseiten der KfW finden. Wir – d.h. die KfW-Förderbank und das Bundesumweltministerium – verbilligen die Zinssätze des Darlehens um ein Prozent und unterschreiten damit den marktüblichen Zinssatz.. Zusätzlich werden auch Tilgungszuschüsse gewährt, die ein Antragsteller nicht zurückzahlen muss. Wer beispielsweise eine große Biomasseanlage plant, kann zunächst über seine Hausbank das KfW-Darlehen zu den günstigen Fördersätzen erhalten. Nachdem die Anlage errichtet ist, gewährt die KfW bei Einhaltung der Förderbedingungen dem Antragsteller einen Tilgungszuschuss, d.h. die Darlehenssumme vermindert sich um diese Fördersumme.

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24. Wie hoch kann der Tilgungszuschuss sein, den ein Antragsteller von der KfW-Förderbank ggf. erhält?

Stahl: Nach der Förderrichtlinie gilt es dafür unterschiedliche Zuschusshöhen. Für große Solarkollektoranlagen über 40 m² Kollektorfläche beträgt der Tilgungszuschuss 30 Prozent (%) der Nettoinvestitionskosten. Das Verfahren ist hier zwar ein Anderes als bei der BAFA, für den Antragsteller verkleinert sich die Darlehensschuld jedoch erheblich durch diesen Tilgungszuschuss.

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25. Schön finde ich es auch, dass die Förderempfänger die KfW-Darlehen jederzeit außerplanmäßig, auch in Teilbeträgen, ohne zusätzliche Kosten abbezahlen, d.h. tilgen können.

Stahl: Ja, das ist besonders vorteilhaft. Man muss nicht – wie sonst bei privaten Krediten üblich – eine Entschädigung für entgangene Zinsen zahlen, wenn man die Restschuld vorzeitig tilgen möchte.

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26. Was ist für Antragsteller besonders interessant? Was sollten sie wissen und berücksichtigen?

Stahl: Unsere potentiellen Antragsteller sollten sich rechtzeitig und umfassend informieren, welche Technologien wir fördern und welche technischen Lösungen sich für ihr Gebäude am besten eignen. Dieses ist ganz wichtig, denn nicht alle Technologien, die für den Neubau empfehlenswert sind, eignen sich auch für den nachträglichen Einbau im Baubestand. Die BAFA-Förderung wird nach der Fertigstellung der Anlagen beantragt. D.h., dass die Antragsteller die Fristen kennen und beachten müssen. Auch müssen sie sich im Vorfeld vergewissern, dass die eingebaute Anlage tatsächlich gefördert wird.

Wir unterstützen die potentiellen Antragsteller sowohl mit eigenen Informationen, die wir zum Beispiel im Internet unter www.erneuerbare-energien.de oder mit Broschüren “Wärme aus Erneuerbaren Energien- Was bringt das neue Wärmegesetz?“) bereitstellen. Weiterhin bieten wir in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) eine Reihe von verschiedensten Informationsmöglichkeiten, unter anderem eine Telefon-Hotline an Die dena hat mit finanzieller Unterstützung des BMU Ratgeber für Haubesitzer und Planer und Architekten herausgegeben. Hier können interessierte Leser die Vorteile nachlesen, die ihnen die einzelnen Technologien und Fördermöglichkeiten bieten.

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27. Beim BAFA dauert es mitunter sehr lange, bis die Antragsteller das Fördergeld erhalten. Wird sich diese Situation künftig verbessern?

Stahl: Wir arbeiten intensiv an diesem Problem und tun alles, um die Wartezeiten zu verkürzen. Im letzten Halbjahr 2008 ist die Nachfrage nach der Förderung sehr stark gestiegen. . Das hat uns einerseits sehr gefreut, andererseits mussten die Sachbearbeiter beim BAFA eine Riesenflut von Anträgen bewältigen. Zurzeit leisten die BAFA-Mitabeiter sehr viele Überstunden und Wochenendarbeit , um die Anträge zu bearbeiten.

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28. Sie haben letzte Woche auch eine neue Kampagne gestartet „Deutschland baut auf erneuerbare Energien“.

Stahl: Ja, unsere Homepage www.waerme-mit-zukunft.de ist ganz neu und flankiert unsere Informationskampagne „Deutschland baut auf erneuerbare Energien“. Wir werden diese Seiten zusammen mit unseren Kooperationspartnern dena, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Verband der privaten Bausparkassen e.V. noch mit vielen Informationen bestücken. Auch finanzieren wir eine Hotline: Unter den Telefon-Nummer 0180-200 4 200 können Interessierte anrufen und auf ihre Fragen kompetente Antworten erhalten. Wir haben in den größten Tageszeitungen Anzeigen geschaltet und informieren auch über die neue Webseiten und die Hotline.

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29. Was sollten unsere EnEV-online Leser – Architekten, Planer und Energieberater - wissen, damit sie ihre Auftraggeber bestmöglich beraten können und sie sowohl bei der Planung als auch bei der Nachweisführung erfolgreich unterstützen?

Stahl: Für die Fachleute ist es besonders wichtig, dass sie die technischen Details für die Förderung der einzelnen Technologien kennen. In den Förderrichtlinien und in den Formularen der Fachunternehmererklärungen für die Förderung einer Wärmepumpe kann man beispielsweise alle geforderten technischen Details finden.

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30. An einem praktischen Beispiel lässt sich am leichtesten nachvollziehen, wie eine geförderte Anlage aussieht und welche Fördergelder der Eigentümer erhalten hat. Wo können Interessierte solche Beispiele finden und ansehen?

Stahl: Die dena führt ein vom BMU gefördertes Informationspaket „Wärme aus erneuerbaren Energien“ durch und stellt innerhalb dessen im Internet beispielhafte Projekte aus der Praxis vor. Hier können sich Interessierte Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser ansehen, die geförderte Anlagen für erneuerbare Energien nutzen.. Diese Datenbank pflegt die dena weiter und erweitert den Beispiel-Bestand fortlaufend um weitere Gebäudearten Dies und auch ein „Förderrechner“ sind unter www.zukunft-haus.info in der Rubrik für Verbraucher, im Menupunkt „Erneuerbare Energie“, Unterpunkt „Beispiele Wohngebäude“ zu finden. Die dena hat dazu auch Broschüren für Verbraucher und für Fachleute veröffentlicht. Auch informiert sie über den Haussanierer-Wettbewerb „Mehr Wert – Wärme aus erneuerbaren Energien“.

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31. Frau Stahl, auch ich bin dabei eine Broschüre zum Wärmegesetz 2009 herauszugeben und warte auf Ihre aktualisierte Förderrichtlinie.

Stahl: Ja, ich glaube auch das es wichtig ist, dass man die Fachleute gut informiert, denn die Lage und Anforderungen werden auch nicht einfacher für sie. Es gibt zwar bereits seit 1999 die Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich, die Richtlinien haben sich jedoch immer wieder geändert. Mittlerweile hat sich die Finanzausstattung des Programms deutlich verbessert, so dass auch die Förderung deutlich attraktiver ausfällt als in Vorjahren. Die neuen Richtlinien werden jetzt zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt und danach im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden voraussichtlich am 1. März 2009 in Kraft treten. Den Text werden wir als nichtöffentliche Fassung auf unserer Internetseite www.erneuerbare-energien.de voraussichtlich Mitte Februar auch veröffentlichen.

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32. Mit welchem optimistischen Ausblick wollen Sie sich von unseren EnEV-online Lesern verabschieden?

Stahl: Wir hoffen, dass auch weiterhin recht viele Förderanträge gestellt werden und dass alle ihre Zuschüsse recht schnell erhalten, dass die Bearbeitung und die Fördergewährung problemlos ablaufen.

Frau Stahl, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch! Wir werden in EnEV-online sehr gerne auch weiterhin über das Wärmegesetz und Ihre Förderung berichten.

- Kontakt für inhaltliche Fragen:

Silke Stahl
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat KI III 2 "Solarenergie, Biomasse, Geothermie; Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien"
Telefon: 0 18 88 / 3 05 - 36 23
Telefax: 0 18 88 / 3 05 - 36 29
E-Mail: silke.stahl@bmu.bund.de
Internet: www.bmu.de

- Kontakt zur Autorin:

Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT Fr. Architektin
Bebelstrasse 78, D-70193 Stuttgart
Telefon: + 49 (0) 711 / 6 15 49 - 26
E-Mail: info@tuschinski.de, www.tuschinski.de

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- Rechtliche Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Verwertungsrechte dieses Interviews, bzw. dieser Publikation, bei der Autorin Melita Tuschinski liegen. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit der Autorin auf. Für alle unsere Informationen im Internet-Fachportal www.EnEV-online.de gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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- 07.01.2009
- Fragen und Antworten zum Wärmegesetz 2011

- 07.01.2009
- Wärmegesetz 2009: Kostenfreie Broschüre

- 07.01.2009
- Wärmegesetz 2009: Volltext, Html-Format, verlinkt

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... weitere Praxisinformationen ...

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