05.02.2009
Neue Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP)
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue,
bundesweite Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - kurz:
Wärmegesetz 2009. Eine der Hauptsäulen des Wärmegesetzes ist die finanzielle
Förderung. Diese führen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
im Rahmen des Marktanreizprogramms - kurz: MAP durch sowie die KfW-Förderbank im
Rahmen des Programms "Erneuerbare Energien". Die aktualisierten Richtlinien zum
Marktanreizprogramm sollen dem Wärmegesetz als Verwaltungsvorschrift dienen.
Was ändert sich durch das Wärmegesetz an der Förderung der erneuerbaren Wärme?
Die Fragen im Überblick:
1.
Welches ist Ihr Kompetenzbereich im BMU?
2.
Bitte stellen Sie die
Förderprogramme kurz vor.
3.
Nach welchen
Kriterien fördert der Bund?
4.
Wie unterscheiden sich die
Förderprogramme?
5.
Was war
neu in den beiden Förderungen 2008?
6.
War die neue Boni-Förderung
2008 erfolgreich?
7.
Was war neu in der
KfW-Förderung 2008?
8.
Wann reichen Interessierte die
Anträge ein?
9.
Sie
sollten sich bereits vorab informieren.
10.
Keiner hat rechtlichen
Anspruch auf Fördergeld.
11.
Kommen wir zum Jahr 2009 ...
12.
... und zum neuen
Wärmegesetz 2009.
13.
Welche Förderung
erhalten die Verpflichteten?
14.
Wie lauten die neuen Förderrichtlinien 2009?
15.
Welche Alternativen waren
im Gespräch?
16.
Wie fördert das BMU parallel zum
Wärmegesetz?
17.
Bitte erklären Sie die
Förderung am Beispiel.
18.
... für den Umwälzpumpen-Bonus,
19.
... und für den Effizienz-Bonus.
20.
Ausnahmen: Solaranlagen
für Prozesswärme.
21.
Welche Solaranlagen fördert das
BAFA?
22.
Was sollten Antragsteller
wissen?
23.
Was und wie fördert
die KfW-Förderbank?
24.
Wie koch kann der
Tilgungszuschuss sein?
25.
Kann der KfW-Kredit
jederzeit getilgt werden?
26.
Was sollten
Antragsteller berücksichtigen?
27.
Bei BAFA gibt es
häufig lange Wartezeiten.
28.
Das BMU
hat eine neue Kampagne gestartet.
29.
Was sollten Fachleute
wissen?
30.
Wo
kann man Förder-Beispiele finden?
31.
Wann erscheint die
aktualisierte Richtlinie?
32.
Wie lautet Ihr
optimistischer Ausblick?
-
Kontakt für inhaltliche Fragen
-
Kontakt zur
Autorin
-
Rechtliche
Hinweise
1. Frau Stahl,
im Bundesumweltministerium sind Sie zuständig für die Förderprogramme zur
Markteinführung der Technologien, die Erneuerbare Energien für die
Wärmeerzeugung nutzen: Solarenergie, Biomasse und Geothermie.
Stahl: Die
vollständige Bezeichnung des für die Markteinführung zuständigen Referates
KI III 2, in dem ich tätig bin, lautet: Solarenergie, Biomasse, Geothermie,
Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien. Wir gehören zu der
Abteilung KI: Klimaschutz, Umwelt und Energie, Erneuerbare Energien,
Internationale Zusammenarbeit. Ich bin zuständig für die gesamte Steuerung
des Marktanreizprogramms, für die Förderrichtlinie, für die Mittelsteuerung
und für die damit zusammenhängenden Aspekte.
2. Unsere EnEV-online Leser
sind Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater, die die
Energieeinsparverordnung (EnEV) anwenden und auch ggf. die Energieausweise
ausstellen. Aussteller von Energieausweis sind auch Sachverständige im Sinne des
Wärmegesetzes und berechtigt die Nachweise für Ihre Förderprogramme
auszustellen. Bitte stellen Sie zunächst Ihr Förderprogramm kurz vor.
Stahl: Das
Marktanreizprogramm – kurz: MAP – ist ein zentrales Instrument der
Bundesregierung, mit dem die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zu
fördern. Für den Bereich Stromerzeugung haben wir ein anderes, sehr
erfolgreiches Instrument – das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz: EEG. Im
Bereich erneuerbare Wärme ist neben dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz das
Marktanreizprogramm das große, zentrale Förderinstrument.
3. Nach welchen Kriterien
fördert der Bund die erneuerbare Wärme?
Stahl: Was und
wie im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert wird regeln die
entsprechenden „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.
Diese Richtlinien
umfassen zwei Teile:
-
Der Bereich
der Investitionszuschüsse: Dieser wird vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
-
Der
KfW-Bereich umfasst zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Dieser
wird von der KfW-Förderbank im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare
Energien – Premium“ durchgeführt.
4.
Es sind also zwei Förderprogramme, die unsere Leser ihren Auftraggebern
empfehlen sollten. Was ist der wichtige Unterschied aus der Sicht der
potentiellen Förderempfänger.
Stahl: Bei der
BAFA-Förderung erhalten Förderempfänger Zuschüsse – d.h. Fördergelder, die
sie nicht zurückzahlen müssen. Diese Förderung gewähren wir für
Solarkollektoranlagen, Pelletöfen oder Pelletkessel sowie für Wärmepumpen.
Im Rahmen des KfW-Förderprogramms erhalten die Förderempfänger zinsgünstige
Darlehen. Zusätzlich können sie auch Tilgungszuschüsse erhalten, die die
Darlehensschuld mindern. Diese können bis zu 30 Prozent (%) der
Nettoinvestitionskosten umfassen. Im Rahmen dieses KfW-Programms fördern wir
große Investitionen und gewerbliche Investitionen wie Solarkollektoranlagen
ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche oder Biomasse-Anlagen zur Verbrennung
fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung, aus erneuerbaren Energien
gespeiste Nahwärmenetze, Tiefengeothermieanlagen, Anlagen zur Aufbereitung
von Biogas auf Erdgasqualität, Biogasleitungen und große Wärmespeicher.
Neben privaten und gewerblichen Antragstellern können auch Kommunen und
Stadtwerke gefördert werden.
5.
Im März letzten Jahres hat die Bundesregierung die Entwicklung des
Marktanreizprogramms gerechtfertigt als Antwort auf die Anfrage der
FDP-Fraktion. Nun ist schon wieder fast ein Jahr vergangen. Was war 2008 neu und
besonders erfolgreich und wo gab es Probleme mit dem Marktanreizprogramm?
Stahl: Wir haben
im Jahr 2008 zahlreiche erfolgreiche Neuerungen eingeführt, beispielsweise
das neue Bonus-System im Bereich der Investitionszuschüsse, die vom BAFA
abgewickelt werden.
Dieses neue
Fördersystem umfasst:
-
Die
Basisförderung führt die bisherige Struktur weiter. In diesem Rahmen
fördern wir die Errichtung von Solarkollektoranlagen, von
Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
-
Die neue
Bonusförderung fördert zusätzlich, wenn der Antragsteller bestimmte
Bedingungen erfüllt, beispielsweise die Gebäudehülle besonders gut
dämmt, oder besonders innovative, effiziente Technologien zur
regenerativen Wärmeerzeugung einsetzt. Die Fördersumme kann sich ggf.
sogar verdoppeln und dadurch besonders attraktiv werden. Mittlerweile
beinhaltet fast jeder 2. Antrag eine Bonusförderung.
6.
Wie ist die Umstellung auf das neue BAFA-Fördersystem mit dem Effizienzbonus
in der Praxis im Jahr 2008 verlaufen?
Stahl: Es war
eine große Herausforderung insbesondere für das BAFA, das die Umstellung auf
das neue System aber hervorragend gemeistert hat. Die Prüfung der Anträge
ist wesentlich aufwändiger geworden. Mittlerweile wird diese Förderung sehr
gut nachgefragt.. Wir freuen uns, dass dieses Fördersystem so gut angenommen
wird und dass sich die Bauherren bei der Investitionsplanung überlegen, wie
sie ihre Anlagen noch effizienter einsetzen können, um die Bonusförderung zu
erreichen. Dieses ist ein großer Erfolg im Bereich der
Investitionszuschüsse.
7.
Welche Neuerungen haben Sie 2008 im KfW-Förderprogamm eingeführt?
Stahl: Auch im
KfW-Programm haben wir etliche neue Fördertatbestände eingeführt. Wir
fördern nun auch große Wärmespeicher, Aufbereitungsanlagen für Biogas oder
Biogasleitungen. Die Förderung für Tiefengeothermieanlagen haben wir
deutlich attraktiver gestaltet. Für diesen Programmteil benötigten wir die
Genehmigung der Europäischen Kommission. Im September 2008 war es dann
soweit, dass wir diese Genehmigung erhalten haben. Seither haben wir für
diesen Programmteil besonders viele Anträge erhalten. Das Interesse ist sehr
groß und auch für uns ist dieses ein sehr schöner Erfolg.
8. Für
potentielle Antragsteller gibt es noch einen wichtigsten Unterschied
zwischen den beiden Förderprogrammen und zwar der Zeitpunkt, wann der Antrag
gestellt wird.
Stahl: Ja,
für die BAFA-Förderung werden die Anträge erst eingereicht nachdem die
Anlage errichtet und betriebsbereit ist und die Rechnungen für die
Investition vorliegen. Zu beachten ist aber, dass es bei der
Innovationsförderung Ausnahmen gibt. Für die KfW-Förderung darf die Anlage
zwar bereits geplant, jedoch mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden
sein. Man darf also vor der Antragstellung noch keine Verträge für die
Errichtung der geförderten Anlage abschließen. Anträge sind bei den
Hausbanken zu stellen, mit Ausnahme von Kommunen.
Wer unser
BAFA-Förderprogramm von früher kennt weiß, dass auch hier eine
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich war. Wir haben 2008 beim
BAFA auf das sogenannte „Einstufige Verfahren“ umgestellt. Das bedeutet,
dass man den Förderantrag stellt, nachdem man die Investition realisiert und
die Anlage betriebsbereit ist. Dieses ist eine große Vereinfachung für die
Antragsteller, die sich nur einmal sich an das BAFA wenden müssen und auch
für das BAFA als ausführende Behörde.
9.
Allerdings müssen sich potentielle Antragsteller sehr genau informieren,
damit sie keine Überraschungen erleben, wenn die fertig installierte Solaranlage
sich als nicht-förderfähig erweist.
Stahl: Ja, wer
die Fördergelder beantragen möchte, sollte sich sehr genau erkundigen,
welche technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen gestellt werden.
Wenn sich nach Fertigstellung der Anlage herausstellen sollte, , dass die
Anlage nicht den Förderkriterien entspricht, müsste die Förderung abgelehnt
werden . Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich jeder Antragsteller sehr
umfassend vorab informiert.
10.
Auch sollten sich potentielle Antragsteller darüber im Klaren sein, dass es
letztendlich keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung gibt. Sie können sich
nicht 100-prozentig auf diese Fördergelder verlassen.
Stahl: Ja, dieses
ist der Fall bei jeder staatlichen Förderung. Allerdings hatten wir 2008 und
haben jetzt im Jahr 2009 im Marktanreizprogramm eine sehr gute Ausstattung
mit Fördermitteln, so dass Antragsteller nicht befürchten müssen, dass sie
keine Förderungen erhalten. Tatsächlich besteht jedoch kein rechtlicher
Anspruch auf die Förderung.
11.
Kommen wir zum Jahr 2009. Das neue Wärmegesetz verpflichtet nun Bauherren
bei neuen Bauanträgen oder Bauanzeigen die benötigte Wärme teilweise aus
erneuerbaren Energien zu decken. Wer seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, kann
jedoch vom Staat - aus haushaltsrechtlichen Gründen - nicht gefördert werden.
Wie ändert sich Ihre MAP-Förderung parallel zum Wärmegesetz 2009?
Stahl: Eine sehr
wichtige Neuerung ist für das Jahr 2009, dass die Förderung im
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gesetzlich verankert ist Im § 13 des
Wärmegesetzes 2009 heißt es dazu: „Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die
Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009
bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert.“ Dieses schafft
stabile Rahmenbedingungen und Kontinuität und Planbarkeit für die
Investoren.
12. Das Wärmegesetz kündigt
auch neue Verwaltungs-Vorschriften zur Förderung an. Aus unseren Gesprächen
mit dem Bundesumweltministerium und dem BAFA haben wir erfahren, dass die
aktualisierten MAP-Richtlinien dem Wärmegesetz als Verwaltungsvorschriften
dienen.
Stahl: Die neuen,
aktualisierten Richtlinien, die in Kürze in Kraft treten sollen,
berücksichtigen, dass es seit diesem Jahr eine Pflicht zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Neubau gibt. Dies ist bei der Ausgestaltung der
Förderung zu berücksichtigen. Deshalb wird es in Zukunft bei der
Basisförderung unterschiedliche Fördersätze für Anlagen im Neubau und im
Bestandsgebäuden geben. Die geringeren Zuschüsse im Neubau berücksichtigen
das Eigeninteresse des Hausbesitzer an der Erfüllung der Nutzungspflicht und
auch den geringeren bautechnischen Aufwand, im Neubau erneuerbare Energien
zu nutzen.
13.
Welche Fördermöglichkeiten eröffnen sich nun für Bauherren oder Eigentümer,
die ihrer Pflicht nach dem Wärmegesetz nachkommen?
Stahl: Nach dem
Wärmegesetz werden auch Verpflichteten Möglichkeiten eröffnet, für die zur
Erfüllung einer Nutzungspflicht errichteten Anlagen Fördergelder zu
erhalten. In § 15 des Wärmegesetzes (Verhältnis zur Nutzungspflicht) ist
grundsätzlich geregelt, dass Anlagen nicht gefördert werden, wenn sie nur
die Pflichten nach dem Wärmegesetz erfüllen. Davon abweichend kann dennoch
gefördert werden, wenn beispielsweise die Anforderungen des Wärmegesetzes
übererfüllt werden. Die Einzelheiten regeln die Verwaltungsvorschriften,
d.h. die aktualisierten Richtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP).
14. Diese Verwaltungsvorschriften
sollten laut Wärmegesetz von den beiden Bundesministerien für Umwelt und
Finanzen verfasst werden. Wie sieht die Lösung des Förderproblems in den neuen
Richtlinien aus?
Stahl: Die nach
dem MAP förderbaren Anlagen erfüllen sehr hohe qualitative Standards, die
die technischen Anforderungen des EEWärmeG übertreffen. Daraus leitet sich
ab, dass Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen, auch wenn
sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht errichtet werden, gefördert werden
können. Die Basisförderbeträge für im Neubau errichtete Anlagen mussten
jedoch gegenüber der Förderung im Bestand um 25 % reduziert werden. Damit
berücksichtigen wir, dass der Bauherr ein eigenes Interesse an der Nutzung
erneuerbarer Energien hat. Diese maßvolle Reduzierung der Förderbeträge
halten wir für vertretbar.
15.
Die neuen Richtlinien sollten Ende November letzten Jahres veröffentlicht
werden. So war es ursprünglich geplant – wie uns das BMU im September mitteilte.
Nun hat es erheblich länger gedauert. Warum hat sich die Aktualisierung dermaßen
verzögert und welche weiteren Alternativen waren im Gespräch.
Stahl: Es hat
etwas gedauert, weil sich die die Bundesministerien verständigen mussten,
wie eine angemessene und praktikable Berücksichtigung der Nutzungspflicht
aussehen kann. . Dies ist mit einer pauschalen Kürzung der Basisförderung um
25 % für Anlagen im Neubau gelungen. Wichtig war auch, eine unkomplizierte
Regelung zu finden, die für Antragsteller und BAFA gleichermaßen einfach zu
handhaben ist. Diskutiert wurden alle denkbaren Möglichkeiten,
beispielsweise ob und in welcher Höhe eine pauschale Reduzierung sinnvoll
oder ob bei allen Anlagen der Förderbetrag für die Mindestpflichterfüllung
abzuziehen sei.
16.
Die neuen Förderrichtlinien sehen also vor, dass Verpflichtete nach dem
Wärmegesetz 2009 im Rahmen des Markanreizprogramms nur mit drei Viertel der
bisherigen Fördergelder rechnen können. Bundesumweltminister Gabriel hat vor der
Presse betont, dass die Bonusförderung allerdings erfreulicherweise gleich
bleibt.
Stahl: Ja, die
Reduzierung der Fördergelder gilt nur für die Basisförderung im Rahmen des
Marktanreizprogramms. Die Bonusförderung bleibt davon unberührt. Diese
umfasst teilweise Festbeträge – diese bleiben weiterhin bestehen - oder
Prozentsätze der Basisförderung – diese bleiben auch bestehen, beziehen sich
jedoch auf die reduzierten Fördersätze.
17.
Bitte erklären Sie die Fördersummen anhand eines Beispiels. Wie sieht es aus
mit der Förderung, wenn ein Antragsteller den Solarpumpenbonus beansprucht?
Stahl: Es gibt
besonders effiziente Solarpumpen, die besonders wenig Strom verbrauchen oder
ausschließlich aus Strom von einem fotovoltaischen Modul versorgt werden,
das über keinen Netzanschluss verfügt. Im Falle der effizienten Solarpumpe
erhält der Antragsteller zusätzlich zur Basisförderung noch einen Festbetrag
von 50 Euro für jede Solarpumpe. Unser Ziel ist es nicht nur den Einsatz von
erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt zu fördern, sondern auch einen
Anreiz für eine effizientere Nutzung zu setzen. Dafür haben wir verschiedene
Boni eingeführt, neben dem Solarpumpenbonus den Bonus für effiziente
Umwälzpumpen oder den Effizienzbonus. Die Kombination von erneuerbaren
Energien fördern wir mit dem Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro. Der am
meisten nachgefragte Bonus ist der sogenannte Kesseltauschbonus für den
Austausch einer alten Heizung durch einen Brennwertkessel in Kombination mit
einer neuen Solarkollektoranlage.
18. Und wie sieht es aus, wenn
ein Antragsteller den Umwälzpumpen-Förderbonus beansprucht?
Stahl: Der
Antragsteller erhält 200 Euro Förderung pro Heizungsanlage, wenn die
Umwälzpumpe die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt.
19.
Für unsere EnEV-online Leser ist der Effizienzbonus von besonderem
Interesse. Hier geht es um die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die den
EnEV-Standard übertreffen muss. Wenn ein Bauherr ein neues Wohnhaus plant mit 40
m² Solaranlagen für Heizung und Warmwasser auf dem Dach und auch den
EnEV-Dämmstandard um 45 % unterschreitet - auf wie viel Fördergelder im Rahmen
des MAP darf er hoffen?
Stahl: Der
Antragsteller erhält – wenn er alle Förderbedingungen erfüllt, im Neubau 75
% der entsprechenden Basisförderung, d.h. in diesem Fall drei Viertel von
105 Euro pro m² Kollektorfläche – das sind genau 78,75 Euro multipliziert
mit den 40 m² Kollektorfläche – das sind insgesamt 3.150 Euro
Basisförderung. Wenn der Antragsteller auch die Effizienzstufe 2 erfüllt,
verdoppelt sich die Förderung und er erhält insgesamt 6.300 Euro.
Beispiel:
Förderung durch das Marktanreizprogramm einer thermischen Solaranlage mit
einer Kollektorfläche von 40 m² für die kombinierte Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung in einem Wohnhaus, das den Wärmeschutz-Standard der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) um 45 Prozent (%) unterschreitet.
MAP 2009 |
Basisförderung |
Effizienzstufe 2 |
Insgesamt |
Neubau
Bauantrag 2009 |
40 m² •
78,75 Euro / m²
= 3.150,00 Euro |
3.150,00
Euro
• 2 =
6.300,00 Euro |
6.300,00
Euro |
Bestand
– Baugeneh-
migung 1995 |
40 m² •
105,00 Euro / m²
= 4.200,00 Euro |
4.200,00
Euro
• 2 =
8.400,00 Euro |
8.400,00
Euro |
20.
Es gibt noch eine Ausnahme von der Förder-Kürzung: Für Solaranlagen für
Prozesswärme erhalten Antragsteller nach wie vor dieselbe Fördersumme, auch wenn
sie nach dem Wärmegesetz verpflichtet sind erneuerbare Energien zu nutzen.
Stahl: Ja,
Solaranlagen für Prozesswärme in Neubauten werden nach wie vor mit den
gleichen Investitionszuschüssen wie im Bestand gefördert, weil die
Prozesswärme gemäß EEWärmeG nicht zu dem Wärmeenergiebedarf zählt, der
anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken ist und es sich daher bei
Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme nicht um Anlagen handelt, die zur
Erfüllung einer Nutzungspflicht erreichtet werden. Wir werden zu den neuen
Fördersätzen auch auf unseren Internet-Seiten eine vollständige Tabelle
veröffentlichen.
21.
Welche Solaranlagen fördern Sie im Rahmen des BAFA-Programms?
Stahl: Das BAFA
fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms u. a. Solarkollektoranlagen mit
höchstens 40 m² Kollektorfläche für die:
- Warmwasserbereitung,
- kombinierte Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung,
- Kälteerzeugung,
- Bereitstellung von Prozesswärme.
Diese Anlagen werden nach wie vor gefördert, mit der entsprechenden Kürzung
für Neubauten . Solarkollektoranlagen, die Prozesswärme erzeugen und
bereitstellen, sind nicht von der Kürzung betroffen.
22.
Unsere Leser interessiert sicherlich auch die Förderung von Anlagen, die
Biomasse als erneuerbare Energiequelle nutzen. Was sollten Antragsteller wissen
und berücksichtigen?
Stahl:
Biomasse-Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt (kW) fördern
wir im Rahmen des BAFA-Programms. Es sind insbesondere Pellet-Anlagen –
Pelletöfen und Pelletkessel – sowie Anlagen die Holzhackschnitzel verfeuern
oder Scheitholzvergaserkessel, die besonders hohe Emissions-Anforderungen
erfüllen müssen. Aus der Sicht der Förderung gilt auch für diese Anlagen die
Differenzierung wie für die geförderten Solaranlagen, d.h. Antragsteller
erhalten drei Viertel der bisherigen Fördersätze, wenn sie nach dem
Wärmegesetz 2009 verpflichtet sind. Wer eine Biomasse-Anlage größer als 100
kW einbaut, kann ggf. die Förderung im Rahmen des KfW-Förderprogramms
„Erneuerbare Energien – Premium“ beantragen.
23.
Im KfW-Programm erhalten Antragsteller allerdings nach wie vor die
ungekürzten, bisherigen Fördersätze. Bitte fassen Sie kurz zusammen, wie sich
die KfW-Förderung gestaltet.
Stahl: Die
KfW-Förderbank gewährt Antragstellern Kredite und Tilgungszuschüsse, wenn
sie erneuerbaren Energien für den Wärmebereich einplanen und nutzen. Die
tagesaktuellen Zinssätze können Antragsteller auf den Webseiten der KfW
finden. Wir – d.h. die KfW-Förderbank und das Bundesumweltministerium –
verbilligen die Zinssätze des Darlehens um ein Prozent und unterschreiten
damit den marktüblichen Zinssatz.. Zusätzlich werden auch Tilgungszuschüsse
gewährt, die ein Antragsteller nicht zurückzahlen muss. Wer beispielsweise
eine große Biomasseanlage plant, kann zunächst über seine Hausbank das
KfW-Darlehen zu den günstigen Fördersätzen erhalten. Nachdem die Anlage
errichtet ist, gewährt die KfW bei Einhaltung der Förderbedingungen dem
Antragsteller einen Tilgungszuschuss, d.h. die Darlehenssumme vermindert
sich um diese Fördersumme.
24.
Wie hoch kann der Tilgungszuschuss sein, den ein Antragsteller von der
KfW-Förderbank ggf. erhält?
Stahl: Nach der
Förderrichtlinie gilt es dafür unterschiedliche Zuschusshöhen. Für große
Solarkollektoranlagen über 40 m² Kollektorfläche beträgt der
Tilgungszuschuss 30 Prozent (%) der Nettoinvestitionskosten. Das Verfahren
ist hier zwar ein Anderes als bei der BAFA, für den Antragsteller
verkleinert sich die Darlehensschuld jedoch erheblich durch diesen
Tilgungszuschuss.
25.
Schön finde ich es auch, dass die Förderempfänger die KfW-Darlehen jederzeit
außerplanmäßig, auch in Teilbeträgen, ohne zusätzliche Kosten abbezahlen, d.h.
tilgen können.
Stahl: Ja, das
ist besonders vorteilhaft. Man muss nicht – wie sonst bei privaten Krediten
üblich – eine Entschädigung für entgangene Zinsen zahlen, wenn man die
Restschuld vorzeitig tilgen möchte.
26. Was ist für
Antragsteller besonders interessant? Was sollten sie wissen und
berücksichtigen?
Stahl: Unsere
potentiellen Antragsteller sollten sich rechtzeitig und umfassend
informieren, welche Technologien wir fördern und welche technischen Lösungen
sich für ihr Gebäude am besten eignen. Dieses ist ganz wichtig, denn nicht
alle Technologien, die für den Neubau empfehlenswert sind, eignen sich auch
für den nachträglichen Einbau im Baubestand. Die BAFA-Förderung wird nach
der Fertigstellung der Anlagen beantragt. D.h., dass die Antragsteller die
Fristen kennen und beachten müssen. Auch müssen sie sich im Vorfeld
vergewissern, dass die eingebaute Anlage tatsächlich gefördert wird.
Wir unterstützen
die potentiellen Antragsteller sowohl mit eigenen Informationen, die wir zum
Beispiel im Internet unter www.erneuerbare-energien.de oder mit Broschüren
“Wärme aus Erneuerbaren Energien- Was bringt das neue Wärmegesetz?“)
bereitstellen. Weiterhin bieten wir in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Energie-Agentur (dena) eine Reihe von verschiedensten
Informationsmöglichkeiten, unter anderem eine Telefon-Hotline an Die dena
hat mit finanzieller Unterstützung des BMU Ratgeber für Haubesitzer und
Planer und Architekten herausgegeben. Hier können interessierte Leser die
Vorteile nachlesen, die ihnen die einzelnen Technologien und
Fördermöglichkeiten bieten.
27. Beim BAFA dauert es
mitunter sehr lange, bis die Antragsteller das Fördergeld erhalten. Wird
sich diese Situation künftig verbessern?
Stahl: Wir
arbeiten intensiv an diesem Problem und tun alles, um die Wartezeiten zu
verkürzen. Im letzten Halbjahr 2008 ist die Nachfrage nach der Förderung
sehr stark gestiegen. . Das hat uns einerseits sehr gefreut, andererseits
mussten die Sachbearbeiter beim BAFA eine Riesenflut von Anträgen
bewältigen. Zurzeit leisten die BAFA-Mitabeiter sehr viele Überstunden und
Wochenendarbeit , um die Anträge zu bearbeiten.
28. Sie haben letzte Woche auch eine neue Kampagne
gestartet „Deutschland baut auf erneuerbare Energien“.
Stahl: Ja, unsere
Homepage www.waerme-mit-zukunft.de ist ganz neu und flankiert unsere
Informationskampagne „Deutschland baut auf erneuerbare Energien“. Wir werden
diese Seiten zusammen mit unseren Kooperationspartnern dena, dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Verband der privaten
Bausparkassen e.V. noch mit vielen Informationen bestücken. Auch finanzieren
wir eine Hotline: Unter den Telefon-Nummer 0180-200 4 200 können
Interessierte anrufen und auf ihre Fragen kompetente Antworten erhalten. Wir
haben in den größten Tageszeitungen Anzeigen geschaltet und informieren auch
über die neue Webseiten und die Hotline.
29. Was sollten unsere
EnEV-online Leser – Architekten, Planer und Energieberater - wissen, damit
sie ihre Auftraggeber bestmöglich beraten können und sie sowohl bei der Planung
als auch bei der Nachweisführung erfolgreich unterstützen?
Stahl: Für die
Fachleute ist es besonders wichtig, dass sie die technischen Details für die
Förderung der einzelnen Technologien kennen. In den Förderrichtlinien und in
den Formularen der Fachunternehmererklärungen für die Förderung einer
Wärmepumpe kann man beispielsweise alle geforderten technischen Details
finden.
30. An einem praktischen Beispiel lässt
sich am leichtesten nachvollziehen, wie eine geförderte Anlage aussieht und
welche Fördergelder der Eigentümer erhalten hat. Wo können Interessierte solche
Beispiele finden und ansehen?
Stahl: Die dena
führt ein vom BMU gefördertes Informationspaket „Wärme aus erneuerbaren
Energien“ durch und stellt innerhalb dessen im Internet beispielhafte
Projekte aus der Praxis vor. Hier können sich Interessierte
Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser ansehen, die geförderte Anlagen
für erneuerbare Energien nutzen.. Diese Datenbank pflegt die dena weiter und
erweitert den Beispiel-Bestand fortlaufend um weitere Gebäudearten Dies und
auch ein „Förderrechner“ sind unter www.zukunft-haus.info in der Rubrik für
Verbraucher, im Menupunkt „Erneuerbare Energie“, Unterpunkt „Beispiele
Wohngebäude“ zu finden. Die dena hat dazu auch Broschüren für Verbraucher
und für Fachleute veröffentlicht. Auch informiert sie über den
Haussanierer-Wettbewerb „Mehr Wert – Wärme aus erneuerbaren Energien“.
31. Frau Stahl, auch ich bin
dabei eine Broschüre zum Wärmegesetz 2009 herauszugeben und warte auf Ihre
aktualisierte Förderrichtlinie.
Stahl: Ja, ich
glaube auch das es wichtig ist, dass man die Fachleute gut informiert, denn
die Lage und Anforderungen werden auch nicht einfacher für sie. Es gibt zwar
bereits seit 1999 die Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich,
die Richtlinien haben sich jedoch immer wieder geändert. Mittlerweile hat
sich die Finanzausstattung des Programms deutlich verbessert, so dass auch
die Förderung deutlich attraktiver ausfällt als in Vorjahren. Die neuen
Richtlinien werden jetzt zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt und
danach im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden voraussichtlich am 1.
März 2009 in Kraft treten. Den Text werden wir als nichtöffentliche Fassung
auf unserer Internetseite www.erneuerbare-energien.de voraussichtlich Mitte
Februar auch veröffentlichen.
32. Mit welchem optimistischen Ausblick
wollen Sie sich von unseren EnEV-online Lesern verabschieden?
Stahl: Wir
hoffen, dass auch weiterhin recht viele Förderanträge gestellt werden und
dass alle ihre Zuschüsse recht schnell erhalten, dass die Bearbeitung und
die Fördergewährung problemlos ablaufen.
Frau Stahl, vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch! Wir werden in
EnEV-online sehr gerne auch weiterhin über das Wärmegesetz und Ihre Förderung
berichten.
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Silke Stahl
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat KI III 2 "Solarenergie, Biomasse, Geothermie;
Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien"
Telefon: 0 18 88 / 3 05 - 36 23
Telefax: 0 18 88 / 3 05 - 36 29
E-Mail: silke.stahl@bmu.bund.de
Internet: www.bmu.de
Kontakt zur Autorin:
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien,
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT Fr. Architektin
Bebelstrasse 78, D-70193 Stuttgart
Telefon: + 49 (0) 711 / 6 15 49 - 26
E-Mail: info@tuschinski.de,
www.tuschinski.de
Rechtliche Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Verwertungsrechte dieses Interviews, bzw.
dieser Publikation, bei der Autorin Melita Tuschinski liegen. Bitte nehmen
Sie bei Interesse Kontakt mit der Autorin auf. Für alle unsere Informationen
im Internet-Fachportal www.EnEV-online.de gelten unsere
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
07.01.2009
Fragen und Antworten zum Wärmegesetz 2011
07.01.2009
Wärmegesetz 2009: Kostenfreie Broschüre
07.01.2009
Wärmegesetz 2009: Volltext, Html-Format, verlinkt |