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Energie-Beratung im Wohnbestand

Wie können antragsberechtigte Vor-Ort-Berater auf ihren Visitenkarten, Geschäftspapieren und im Internet darauf hinweisen ohne Missverständnisse zu erwecken?

Wulf Bittner 14.01.2008 - Wulf Bittner, Leiter des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn antwortet auf unsere Fragen.

Autorin: Melita Tuschinski, www.EnEV-online.de

|BAFA-anerkannte Energieberater (Gesamter Artikel, pdf, 4 Seiten)
Weiterer Artikel: 
|Energieberater stellt Energieausweis aus

Probleme + Praxis: Die Energieberatung im Wohnbestand eröffnet sehr gute Auftrags-Chancen für fachkundige Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Energieberater des Handwerks (Hwk). Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Vor-Ort-Beratung“ können antragsberechtigte Energieberater auch Zuschüsse vom Staat erhalten: 175 Euro für die Energieberatung eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie 250 Euro für Häusern mit mindestens drei Wohnungen.
Den Wohnhausbesitzern kommt die Förderung indirekt zugute, da sie für die Beratung entsprechend weniger bezahlen müssen. Als potenzielle Auftraggeber können sie die antragsberechtigten Energieberater auf den Internet-Seiten des BAFA finden. Die BAFA-Liste führt die Energieberater geordnet nach den Postleitzahlen ihres Firmensitzes auf. Allerdings finden Besitzer von älteren Wohngebäuden zunehmend ihre Energieberater auch im Internet über Suchmaschinen, Homepages und spezielle Datenbanken.
Wie können BAFA-anerkannte Energieberater ihre Antragsberechtigung auf Visitenkarten, Geschäftspapieren sowie auf ihrer Homepage und in Datenbanken am besten kenntlich machen? Wie könnte der Hinweis lauten, damit keine Missverständnisse entstehen?

Geförderte Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn fördert die Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Förderzuschüsse können nur diejenigen Energieberater erhalten, die vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt wurden.

Die BAFA-Förderung ist bekannt als „Vor-Ort-Beratung“. Wie lautet das Programm?
Bittner: Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie trägt die Überschrift "Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung –". Vor-Ort-Beratung hat sich daher als Kurzbezeichnung zwar eingebürgert, aber natürlich werden Vor-Ort-Beratungen auch ohne Förderung vorgenommen. Daher ist die Kurzform bisweilen durchaus missverständlich. Der aktuelle Informationsflyer des Ministeriums verwendet beispielsweise den Titel "Energiesparberatung vor Ort".

Wie wird ein Energieberater vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt? Im Internet weist das BAFA in der Rubrik „Energie“ in der Unterrubrik „Energiesparberatung“ mit Stand 12.12.2007 darauf hin: „Alle am Vor-Ort-Programm interessierten Berater/Innen registrieren sich bitte über das Internet.“

Bittner: Die Registrierung erfolgt seit der Reorganisation des gesamten Verfahrens im September 2006 ausschließlich über das Internet.
Die Durchführung besteht aus zwei Stufen, die Einzelheiten kann man den online verfügbaren Erläuterungen entnehmen.
Die Registrierung ist zunächst lediglich eine Absichtserklärung der interessierten Energieberater, dass sie zukünftig an unserem Förderprogramm teilnehmen wollen. Wenn sich ein Energieberater registriert, der bereits früher von uns als antragsberechtigt anerkannt wurde, wird er anschließend automatisch weiterhin anerkannt. Bei neu hinzukommenden Energieberatern prüfen wir die Antragsberechtigung im Rahmen eines konkreten Förderantrags.

Schritte zum antragsberechtigten Energieberater

1. Registrierung über Online-Formular:
Energieberater, die bereits früher vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt waren, werden nach der Registrierung automatisch in die Liste der antragsberechtigten Energieberater aufgenommen.
Ein Energieberater, der bislang noch nicht vom BAFA als antrags-berechtigt anerkannt wurde, signalisiert mit seiner Registrierung, dass er am Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung interessiert ist.

2. Einreichen eines Förderantrags:
Erst nachdem der registrierte Energieberater einen ersten Förderantrag für eine Vor-Ort-Energieberatung einreicht, überprüft das BAFA ob er antragsberechtigt ist.

Wie könnte ein antragsberechtigter Energieberater auf seiner Visitenkarte, seinen Geschäftspapieren und im Internet auf die Anerkennung durch das BAFA hinweisen?
Bittner: Die folgenden drei Bezeichnungen halte ich für akzeptabel, obwohl der Sachverhalt dabei nicht wirklich korrekt abgebildet wird, denn es geht ja allein um die Frage der Antragsberechtigung.

Mögliche Hinweise auf die Antragsberechtigung:

o BAFA-anerkannter Energieberater (oder Energiesparberater)
o BAFA-anerkannter Vor-Ort-Berater (oder Vor-Ort-Energieberater)
o BAFA-registrierter Energieberater (Vor-Ort-Energiesparberater)

Antragsberechtigte Energieberater sind Zuschussempfänger. Sie erhalten eine fallbezogene Förderung des Bundes und wurden im Vorfeld dahingehend überprüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen. Dabei kontrollieren wir bei BAFA beispielsweise auch, ob bestimmte fachliche Grundvoraussetzungen zumindest auf dem Papier bestehen.
Wichtig ist insbesondere, dass mit der Bezeichnung nicht der Eindruck erweckt wird, der Energieberater oder die Energieberaterin wäre im Auftrag des BAFA tätig oder hätte ein offizielles Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Zu beanstanden wäre daher beispielsweise eine Eigenwerbung als „BAFA-zertifizierter Energieberater“. Die Wortwahl "BAFA-Berater" ist grenzwertig, da sie gerade bei Laien häufiger zu der irrtümlichen Schlussfolgerung führt, dass die Person für uns oder in unserem Auftrag tätig ist. Gerade die letzte Formulierung findet sich häufig, aber natürlich verstehe ich, dass die Wortwahl auch möglichst kurz und prägnant sein muss. Wir akzeptieren daher diese Form.

Wichtig: keine falschen Eindrücke zu erwecken!

Das BAFA verteilt an die anerkannten Energieberater
kein Gütesiegel und führt auch keine Zertifizierung durch.
Das BAFA übernimmt gegenüber dem Beratungsempfänger
auch keine Garantie hinsichtlich der Beratungsqualität.

Herr Bittner, vielen Dank für Ihre Antworten!

|BAFA-anerkannte Energieberater (Gesamter Artikel, pdf, 4 Seiten)

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Weitere Informationen zur BAFA-Förderung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA - Referat 411
Frankfurter Straße 29-35, D-65760 Eschborn
Telefon: 0 61 96 / 9 08 - 0, Fax: 0 61 96 / 9 08 - 800
Internet: www.bafa.de --> Energie --> Energiesparberatung

Wichtige Hinweise: Sämtliche Verwertungsrechte dieser Publikation liegen beim Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart. Sie dürfen diese Publikation weder an Dritte weitergeben, noch gewerblich nutzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Antworten den Wissensstand des angegebenen Datums widerspiegeln. Sämtliche Antworten, bzw. Informationen wurden nach bestem Wissen erteilt. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der erteilten Informationen übernehmen wir jedoch keine Haftung. Ebenso wenig können wir für die Fehlerfreiheit der veröffentlichten Materialien oder sonstiger Informationen einstehen.

Kontakt zur Autorin:
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
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